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PYROTECHNIK HÖRTE NICHT IN DEN NATIONALPARK

Nationalpark Riesengebirge

Sicherere Silvesterfeiern, weniger Lärm und Schutz für Menschen und Tiere. Neue Vorschriften für Feuerwerkskörper sind in Kraft getreten.

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 tritt die Novelle des Gesetzes Nr. 344/2025 Sb. in Kraft, mit der das Gesetz Nr. 206/2015 Sb. über pyrotechnische Erzeugnisse und deren Handhabung (Pyrotechnikgesetz) geändert wird.

Diese Gesetzesänderung führt zu einer grundlegenden Präzisierung der Definition von Orten, an denen der Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen verboten ist – mit Ausnahme der Kategorie F1. Die Novelle reagiert damit auf eine Reihe von Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die mit dem Einsatz von Pyrotechnik in sensiblen Umgebungen verbunden sind.

 

Was regelt die Novelle konkret?


Neu definiert sind die Bereiche, in denen die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorien F2 bis F4 verboten ist, und zwar in einer Schutzzone von 250 Metern um ausgewählte sensible Objekte und Orte. In dieser Zone ist nur die Verwendung von Erzeugnissen der Kategorie F1 erlaubt, zu denen beispielsweise Wunderkerzen, Knallkörper oder kleine Fontänen gehören. Die Kategorie F1 zeichnet sich durch einen geringen Gehalt an explosiven Stoffen aus und ist ab einem Alter von 15 Jahren frei erhältlich; für die anderen Kategorien gelten strengere Anforderungen, einschließlich der Begrenzung der Sicherheitsabstände.

 

Für welche Orte gilt das Verbot?


Die gesetzliche Beschränkung betrifft vor allem Bereiche in der Nähe von:

 

- stationären Gesundheitseinrichtungen,

- Seniorenheimen und Heimen für Menschen mit Behinderungen,

- Tagesstätten,

- Tierheimen und Rettungsstationen für Tiere,

- Zoos,

- landwirtschaftlichen Betrieben mit registrierten Tieren (große landwirtschaftliche Betriebe sowie private Zuchtbetriebe für Pferde, Schafe, Ziegen, Kühe und Bienen).

 

Gründe für die Einschränkung:


Die Novelle basiert auf mehreren wichtigen Gesichtspunkten:

Tierschutz: Der Lärm und die Lichteffekte von Feuerwerkskörpern stören Wild- und Haustiere erheblich, können Panik, Verstecken, Orientierungslosigkeit oder Verletzungen verursachen und in landwirtschaftlichen Betrieben auch wirtschaftliche Verluste.

Schutz von Menschen: Laute Geräusche und Lichtblitze belästigen Anwohner, Patienten in Gesundheitseinrichtungen oder Besucher sensibler Einrichtungen, insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Umwelt und öffentliche Gesundheit: Die Verbrennungsprodukte von Feuerwerkskörpern tragen zu einer Erhöhung der Konzentration von Schwermetallen und anderen Schadstoffen in der Luft bei, was sich negativ auf die Luftqualität auswirkt und die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen kann.

Brandgefahr und Sicherheit von Eigentum: In Naturschutzgebieten und in der Nähe von Wirtschaftsgebäuden erhöht Pyrotechnik die Gefahr von Bränden und Sachschäden.

 

Folgen eines Verstoßes gegen das Verbot:


Verstöße gegen die festgelegten Verbote und Beschränkungen werden mit Geldstrafen von bis zu 100.000 CZK geahndet. Diese Strafmaßnahmen sollen von riskantem Verhalten abhalten und sicherstellen, dass sensible Gebiete vor den negativen Auswirkungen eines unverhältnismäßigen Einsatzes von Feuerwerkskörpern geschützt werden.

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