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VERBOT DER NUTZUNG VON DROHNEN UND BEWEGUNG NUR AUF AUSGEZEICHNETEN WEGEN

Das Riesengebirge

Im Riesengebirge, vor allem in den Gletschermulden, findet gerade die Brutzeit der seltenen und wunderschönen Raubvögel – der Wanderfalken (Falco peregrinus) – statt.

Die Beobachtung von Falken findet im Gebiet des Riesengebirges seit 1992 statt, als hier nach drei Jahrzehnten erstmals wieder nachweislich ein Falkenpaar nistete. Die Rückkehr dieses symbolträchtigen Raubvogels ins Riesengebirge sowie in weite Teile des übrigen Europas ist vielen Aktivitäten von Naturschützern und den europaweiten Schutzprogrammen zu verdanken. Und vor allem war es das Ergebnis des Verbots von Insektiziden mit DDT-Gehalt, die von den 1940er bis etwa in die 1970er Jahre des 20. Jahrhunderts eingesetzt wurden und unter anderem fatale Auswirkungen auf die Fortpflanzung des Falken hatten.

Auch in diesem Jahr begeben sich die Zoologen aus dem Riesengebirge wieder ins Gelände zu ihren Beobachtungsposten und überwachen mit Stativen den Verlauf der Brut der Falken an den Nistplätzen. Auf der tschechischen Seite des Riesengebirges brüten derzeit regelmäßig bis zu 8 Paare dieser vom Aussterben bedrohten Raubvogelart, weitere 2–3 Paare nisten auf der polnischen Seite der Berge. Die Falken fliegen im Januar aus ihren Winterquartieren ins Riesengebirge, erkunden ihre Nistplätze und bereiten sich auf die Brut auf den Felsen in den Gletschermulden vor. Ab Februar beginnen sie dann mit der Brut. Sie gehören zu den Arten, die sehr empfindlich auf Störungen reagieren, und während der Brutzeit gilt dies ganz besonders – bei wiederholten Störungen können die Eltern das Nest vollständig verlassen, oder es kann zum Erfrieren ihrer Eier oder der frisch geschlüpften Jungvögel kommen. Umso wichtiger ist es, die grundlegenden Verhaltensregeln im Nationalpark einzuhalten. Das bedeutet in erster Linie, dass man sich im Ruhegebiet des Parks (das vor Ort, aber auch in aktuellen gedruckten Karten sowie auf Mapy.cz gekennzeichnet ist) ausschließlich auf den markierten Wegen und Routen aufhalten sollte. Dies gilt vor allem für Skifahrer im freien Gelände (Skitourengehen, Freeride) in Gletscherkaren oder beim Snowkiten auf den Kämmen des Riesengebirges. Ähnlich wie rücksichtslos agierende Sportler können auch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) die Falken stören oder sogar gefährden. Auch das ist ein Grund, warum im Nationalpark, außerhalb der bebauten und bebaubaren Gebiete der Gemeinden, der Einsatz von Drohnen gesetzlich verboten ist. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen für Drohnenflüge erteilt die Verwaltung des KRNAP für ausgewählte wissenschaftliche Zwecke, und zwar stets mit räumlichen und zeitlichen Einschränkungen des Betriebs.

Quelle: KRNAP

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