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LUČNÍ BOUDA HAT EINE BUFFET UND TOILETTEN ERÖFFNET

arrow-left9.8. - 31.10.2025
Luční bouda

Die Luční bouda, eine bedeutende Berghütte mit einer Kapazität von 150 Betten, einem Restaurant und weiteren Dienstleistungen im Herzen des Nationalparks Riesengebirge (KRNAP), hat ihren Betrieb teilweise wieder aufgenommen.

Seit Samstag, dem 9. August, sind der Buffetbereich und die Toiletten wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Hotelrestaurant bleibt jedoch nur für Hotelgäste oder nach vorheriger Reservierung auch für Nicht-Hotelgäste geöffnet.

 

Dieser Schritt folgt auf Verhandlungen der Eigentümer mit dem Umweltministerium, die zu einem Kompromiss geführt haben. Die Eigentümer der Luční bouda geben an, dass sie eine Zusage bezüglich des Vorgehens in Krisensituationen erhalten haben. In dringenden Fällen, beispielsweise wenn ein schneller Einsatz eines Wartungstechnikers erforderlich ist, können sie online einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Gesetz für die Einfahrt in das von der KRNAP verwaltete Gebiet stellen. Dieser Prozess dürfte die Bearbeitung des Antrags erheblich beschleunigen.

 

Die Situation rund um die Einfahrt in das KRNAP bleibt jedoch weiterhin angespannt. Die Eigentümer der Luční bouda werfen der Verwaltung des KRNAP Schikane vor, was diese jedoch entschieden zurückweist. Nach Angaben der Eigentümer verhängt die Parkverwaltung unrechtmäßig Bußgelder für die Einfahrt ihrer Lieferanten zum Objekt und gefährdet damit dessen ordnungsgemäßen Betrieb. Sie weisen darauf hin, dass dieselben Regeln für mehr als zehn weitere Objekte gelten, die sich im Ruhegebiet des KRNAP und in der Naturzone des Nationalparks befinden.

 

Die Verwaltung des KRNAP entgegnet, dass sie die Zufahrt von Liefer- und Servicefahrzeugen, die für den Betrieb der Luční bouda notwendig sind, nicht behindert. Sie betont jedoch, dass es nicht zulässig ist, dass Fahrzeuge ohne eine gültige Ausnahmegenehmigung in die sensibelsten Bereiche des Nationalparks einfahren. Eine solche Einfahrt gilt dann als illegal.

 

Für jedes Fahrzeug, das in das Gebiet des KRNAP einfahren muss, muss bei der Verwaltung des KRNAP eine Genehmigung beantragt werden. Die Verwaltung erteilt die Ausnahmegenehmigung kostenlos, und Eigentümer und Mieter von Immobilien in der Ruhezone haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Ausnahmegenehmigung. Diese Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich derjenigen, die die Versorgung von Restaurants und Beherbergungsbetrieben sicherstellen. Einige Betreiber von Berghütten weisen jedoch darauf hin, dass die Bearbeitung der Genehmigungen oft zu lange dauert, was ihren täglichen Betrieb erheblich erschwert. Der Streit zwischen der Luční bouda und der Verwaltung des KRNAP dauert somit weiter an, und es ist offensichtlich, dass weitere Verhandlungen und Kompromisse erforderlich sein werden, um eine dauerhafte und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

 

Quelle: Krkonošský deník

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